Verschwiegenheit

Verschwiegenheit:

Vertrauen und Verbindlichkeit ist die Grundlage jeder Psychotherapie. Die therapeutische Beziehung ist ein höchst schützenswertes Gut.

Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle in der Therapie anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit und des therapeutischen Settings.